Regeln für eine gute Zusammenarbeit zwischen Patient und Therapeut

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Vorlage einer gültigen und korrekt ausgefüllten Heilmittelverordnung, egal ob privat oder gesetzlich versichert.
Dies gilt für Kassen- und Privatpatienten.
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Die Gebühr für die Heilmittelverordnung bei gesetzlich Versicherten ist sofort zu begleichen oder eine Befreiung der entsprechenden Krankenkasse vorzulegen.
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Privatzahler haben sich im Voraus über die gültigen Preise zu informieren und bei Aufforderung den Betrag sofort zu begleichen.
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Vereinbarte Termine sind unbedingt einzuhalten oder telefonisch mindestens drei Stunden vor dem Termin abzusagen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Ausfallzeit in Rechnung gestellt.
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Um einen reibungslosen Ablauf der Behandlung zu gewährleisten ist ein rechtzeitiges Erscheinen (mindestens 5 min. vor Behandlungstermin) erforderlich.
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Ein großes Badetuch ist bei jeder Behandlung auf der Liege erforderlich.